Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), mit dem in Deutschland die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) der EU umgesetzt wird, soll den Umgang mit Eletronikschrott regeln. Elektroaltgeräte sollen getrennt gesammelt und recycelt werden, um wertvolle Rohstoffe wiederverwenden zu können. Durch die kontrollierte Entsorgung soll der illegale Export von Elektroaltgeräten ins Ausland bekämpft werden, um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.

 

2019 ist das Sammelziel auf 65% erhöht worden, ausgediente Elektro- und Elektronik-Geräte von Verbrauchern einzusammeln. Eine flächendeckende Sammelstruktur und optimierte Sammelgruppen sollen für einen effizienteren Recyclingprozess und eine erhöhte Rückgewinnung von Rohstoffen sorgen. Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben und über eine Verkaufsfläche von 400 m2 verfügen, sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet, deren Abmessungen auf 25 cm beschränkt sind.

 

Das ElektroG ist am 15. August 2018 in sechs Kategorien unterteilt worden, damit es auf sämtliche Elektrogeräte anwendbar ist. Dazu gehören Photovoltaikmodule, LEDs, Leuchten, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Bildschirme, Monitore und TV- Geräte, Kühlgeräte, sowie ölgefüllte Radiatoren.

 

Die meisten Leuchtmittel wie Leuchtstofflampen, Energiesparlampen und LED-Lampen enthalten Schadstoffe und müssen zur umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung an einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden. Glühbirnen und Halogenlampen dürfen im Restmüll entsorgt werden.